Schützen sie ihre Organisation und deren guten Ruf!
Geben sie ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, Fehlverhalten und Missstände anonym und sicher zu melden. So erfahren sie frühzeitig von auftretenden Schwierigkeiten, können sofort gegensteuern und bewahren ihre Organisation nicht nur vor Regelverletzungen und Gesetzesverstößen, sondern waren auch dessen guten Ruf in der Öffentlichkeit.
Mit unserer digitalen Hinweisgeberlösung erfüllen sie die EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 sowie aktuellste
Compliance-Vorschriften.
Geeignet für:
Ende 2021 trat die neue EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 in Kraft.
Mit dem daraus resultierenden Hinweisgeberschutzgesetz soll die Anonymität eines Hinweisgebers gewahrt werden. Genauer gesagt sollen mit einer Organisation bzw. einem Unternehmen verbundenen Personen geschützt werden, welche ein Fehlverhalten beobachtet und dieses anonym und ohne Angst vor Repressalien wie z. B. Jobverlust, intern melden wollen.
Verpflichtende interne Meldeplattform
Organisationen und Unternehmen sind demnach verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, sodass Mitarbeitende einen unternehmensinternen Verstoß melden können. Im Hinweisgeberschutzgesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen einen internen Meldekanal präferieren und einfügen sollten.
Wer soll geschützt werden?
Mitarbeitende sowie Ehemalige
Bewerbende
Auszubildende
Beteiligete und Investoren
Kunden
Lieferanten
Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro, für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Landes- und Bundesbehörden bedeutet dieses neue Gesetz, dass sie für ihre Mitarbeitenden interne Meldekanäle für solche Verstöße einrichten müssen. Diese Meldekanäle müssen folgende Anforderungen erfüllen.
Juristische Personen
über 250 Mitarbeiter
Stichtag: 19.12.2021
Juristische Personen über
50 Mitarbeiter/10 Mio. € Umsatz
Stichtag: 17.12.2023
Gemeinden über
10.000 Einwohner
Stichtag: 16.12.2021
Landes- und
Bundesbehörden
Stichtag: 19.12.2021
Sie müssen:
Zudem ist seitens des Unternehmens eine Ombudsperson zu benennen, die Meldungen annimmt und den Hinweisen nachgeht. Die Richtlinie besagt zu den Fähigkeiten einer Ombudsperson, dass diese folgenden Eigenschaften innehaben muss:
für < 50 Mitarbeiter
588,- €*
pro Jahr
für < 1.000 Mitarbeiter
1.990,- €*
pro Jahr
für > 1.000 Mitarbeiter
Auf Anfrage
pro Jahr
Ersteinrichtung Basis
95,00 €*
Ersteinrichtung Corporate
285,00 €*
Corporate Branding, Individuelle Fragebögen
Zusätzliche Benutzerzugänge
348,00 €*
pro Jahr
Zusätzliche Sprachen
348,00 €*
pro Jahr
*zzgl. MwSt.
Mario Schicht
Digitalisierungsmanager